erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
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04.12.2009, 14:29
Beitrag: #4
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Clematis schrieb:Was würdet Ihr schreiben (StB)?Sorry - nichts! Bei einer unentgeltlichen Mitarbeit kann niemand kontrollieren, ob tatsächlich gearbeitet wird oder nicht. Ein Arbeitsvertrag über einen zumindest Mini-Job schafft wenigstens den formellen Rahmen dafür. Du zitierst den BFH: Ein Steuerpflichtiger ist erwerbstätig, wenn er einer auf die Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgeht, die den Einsatz der persönlichen Arbeitskraft des Steuerpflichtigen erfordert Ohne Arbeitsvertrag ist die Arbeit aber freiwillig und nicht erforderlich. Ich würde ecro´s Beispiel noch etwas abwandeln und auf Hausfrauen beziehen, die für ihren Mann morgens die Aktentasche zum Auto tragen. Damit tut sie aktiv etwas für seine berufliche Tätigkeit. Aber sie ist aus meiner Sicht nicht erwerbstätig. Aber wenn Du unbedingt etwas positives brauchst: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit das könnte helfen ![]() Gruß tosch |
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