erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
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04.12.2009, 13:35
Beitrag: #2
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Warum bekomt denn der EM kein Gehalt? Wäre doch auch eine BA. Was macht er denn sonst, wie ist er KV?
Aber wenn es so ist, würde ich ähnlich argumentieren. Er ist erwerbstätig - daher Kinderbetreuung notwendig. Ob er für die Tätigkeit entlohnt wird, dürfte unerheblich sein. Hab jetzt zwar nicht das BMF nochmal gelesen, aber m.E. ist dort nur von Erwerbstätigkeit die Rede. Bei einem Minijob wollte ein FA bei mir auch mal die Kosten streichen (weil die EK ja auch nicht in der Erklärung stehen), wurde aber durch Einspruch erledigt. |
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