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Korrektur möglich?
03.12.2009, 19:04
Beitrag: #6
RE: Korrektur möglich?
Hab nochmal ein wenig nachgelesen und tendiere nunmehr auch eher zu Abs. 2. Hintergrund: Abs. 1 und 2 behandeln den positiven Widerstreit, Abs. 3 und 4 den negativen Widerstreit. Sprich bei Abs. 1 und 2 wurde etwas doppelt berücksichtigt, bei Abs. 3 und 4 gar nicht.

Paradebeispiel für Abs. 4 ist: FA setzt in 01 (lt. Erklärung) einen Veräußerungsgewinn an. Steuerpflichtiger legt Einspruch ein und behauptet, der Gewinn gehöre nach 02. FA gibt statt und nimmt den Gewinn aus 01 raus. Nach Abs. 4 ist dann eine Änderung des 02-Bescheides möglich (wenn der schon ergangen ist).

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 16:54
RE: Korrektur möglich? - Opa - 03.12.2009, 17:20
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:07
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 18:22
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:39
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009 19:04

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