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Korrektur möglich?
03.12.2009, 18:39
Beitrag: #5
RE: Korrektur möglich?
Mir ging es hier tatsächlich um die Konkurrenz des (4) zum (2). Ich hatte mich für (2) entschieden:

Zitat:Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise mehrfach zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden ist; ein Antrag ist nicht erforderlich. Der fehlerhafte Steuerbescheid darf jedoch nur dann geändert werden, wenn die Berücksichtigung des Sachverhalts auf einen Antrag oder eine Erklärung des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist.

Auf den Antrag hin wird der EStB 2007 geändert. Der EStB 2008 ist fehlerhaft und ohne die Änderung wäre es mehrfach zugunsten berücksichtigt.

(4) passt aber auch, soweit ich das überblicke. Deshalb habe ich die Frage eingestellt, nämlich um rauszukriegen, wo die Unterschiede sind.

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Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 16:54
RE: Korrektur möglich? - Opa - 03.12.2009, 17:20
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:07
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 18:22
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009 18:39
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 19:04

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