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Korrektur möglich?
03.12.2009, 18:22
Beitrag: #4
RE: Korrektur möglich?
Änderung nach § 174 Abs. 4

Zitat:(4) 1 Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden. 2 Dies gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid durch das Gericht aufgehoben oder geändert wird.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 16:54
RE: Korrektur möglich? - Opa - 03.12.2009, 17:20
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:07
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009 18:22
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:39
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 19:04

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