Korrektur möglich?
|
03.12.2009, 16:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2009 18:06 von ecro.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Korrektur möglich?
A bekommt zwei Steuerbescheide. Erstbescheide.
- ESt 2007 - ESt 2008. Ohne VdN. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG. Am 5. Januar 2008 hatte er die Dezember-USt (12/07) bezahlt. Das FA hatte die UStVZ 12/07 in der Gewinnermittlung für 2008 berücksichtigt. Gegen den EStB 2007 wird Einspruch eingelegt und zutreffend geltend gemacht, dass die UStVZ 12/07 noch ins Jahr 2007 gehört; der Einspruch hat Erfolg. Frage: Kann das FA die ESt-Festsetzung für 2008 korrigieren und wenn ja, warum? ® |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009 16:54
RE: Korrektur möglich? - Opa - 03.12.2009, 17:20
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:07
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 18:22
RE: Korrektur möglich? - ecro - 03.12.2009, 18:39
RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 19:04
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste