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Korrektur möglich?
03.12.2009, 16:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2009 18:06 von ecro.)
Beitrag: #1
Korrektur möglich?
A bekommt zwei Steuerbescheide. Erstbescheide.

- ESt 2007
- ESt 2008. Ohne VdN.

Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 (3) EStG. Am 5. Januar 2008 hatte er die Dezember-USt (12/07) bezahlt.

Das FA hatte die UStVZ 12/07 in der Gewinnermittlung für 2008 berücksichtigt.

Gegen den EStB 2007 wird Einspruch eingelegt und zutreffend geltend gemacht, dass die UStVZ 12/07 noch ins Jahr 2007 gehört; der Einspruch hat Erfolg.

Frage:
Kann das FA die ESt-Festsetzung für 2008 korrigieren und wenn ja, warum?

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RE: Korrektur möglich? - Kiharu - 03.12.2009, 19:04

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