Minderung Erstattungszinsen
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02.12.2009, 11:55
Beitrag: #2
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RE: Minderung Erstattungszinsen
Richtig. -1000 Erstattungszinsen und 4000 nicht abzugsfähige Nachzahlungszinsen.
Hier noch die Quelle (OFD Frankfurt), aber eigentlich ist die Folgerung ja bereits denklogisch richtig: "Kommt es anschließend zu .... einer abweichenden Festsetzung der Erstattungszinsen, d.h. zu einer (Teil-) Rückzahlung der zuvor erhaltenen Erstattungszinsen, so handelt es sich insoweit um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Diese sind im Zeitpunkt des Abflusses einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). " ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
Minderung Erstattungszinsen - meyer - 01.12.2009, 20:43
RE: Minderung Erstattungszinsen - ecro - 02.12.2009 11:55
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