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Minderung Erstattungszinsen - Druckversion

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Minderung Erstattungszinsen - meyer - 01.12.2009 20:43

Habe mal eine Frage zu einem gar nicht so seltenen, gleichwohl eher wenig thematisierten Fall.

Es ergeht geändertert ESt-Bescheid (hier nach Ap., was aber nicht entscheidend ist).

Dabei Zinsfestsetzung nach § 233a AO (Nachzahlungszinsen) 4.000.

Diese ist wie folgt ermittelt: Zu verzinsen zu Ungunsten X Monate, Ergebnis: Zinsen 5.000, bisher festgesetzte Zinsen -1.000 (also Erstattungszinsen aus früherer Festsetzung), festzusetzende Zinsen 4.000.

Abrechnungsteil entsprechend: Festgesetzt 4.000, bereits erstattet 1.000, noch zu zahlen 5.000.

Demzufolge würde ich sagen, es handelt sich in Höhe von EUR 1.000 um eine Minderung bisher festgesetzter Erstattungszinsen, die vormals als Einnahme aus Kapitalvermögen versteuert wurden. Das müssten doch dann negative Einnahmen aus Kapitalvermögen sein?

So verstehe ich jedenfalls auch Verfügung OFD Frankfurt vom 29.04.2003 (S 2252 A - 61 St II 33) und einige weitere allgemein zugängliche Verfügungen. Oder habe ich einen Denkfehler drin und der Fall ist nicht unter die Rubrik "Rückzahlung von Erstattungszinsen" zu fassen?


RE: Minderung Erstattungszinsen - ecro - 02.12.2009 11:55

Richtig. -1000 Erstattungszinsen und 4000 nicht abzugsfähige Nachzahlungszinsen.

Hier noch die Quelle (OFD Frankfurt), aber eigentlich ist die Folgerung ja bereits denklogisch richtig:

"Kommt es anschließend zu .... einer abweichenden Festsetzung der Erstattungszinsen, d.h. zu einer (Teil-) Rückzahlung der zuvor erhaltenen Erstattungszinsen, so handelt es sich insoweit um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Diese sind im Zeitpunkt des Abflusses einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). "