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§ 151 AO
02.08.2007, 22:51
Beitrag: #3
RE: § 151 AO
Ok.. Da ich ja mal den fiktiven Sachverhalt vorgebe ! Big Grin :

Die vierte Dame erscheint selbst und hat keinen Vormund oder PflegerWink!

Zitat:Allerdings wäre der Sachbearbeiter beim Amt durchaus in der Lage, ohne weitergehende unzumutbare Kommunikation, die Steuerdaten aufzunehmen, da ja die notwendigen Unterlagen vorliegen.
Das ist in diesem Fall vorausgesetzt !
Aber darf er die Fälle von Amts wegen fertig machen ?!

Zitat:Allerdings können alle 4 Steuerpflichtige sich auch der Hilfe Dritter (Berater) bedienen.
Auch Fall 3 !?

Zitat:Voraussetzungen wären bei allen 4 Steuerpflichtigen vorhanden. Allerdings können alle 4 Steuerpflichtige sich auch der Hilfe Dritter (Berater) bedienen.
Das eine schließt das andere m.E. aus !?

Beste Grüße

JIgsaw
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§ 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007, 18:42
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 22:42
RE: § 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007 22:51
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