§ 151 AO
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02.08.2007, 22:51
Beitrag: #3
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RE: § 151 AO
Ok.. Da ich ja mal den fiktiven Sachverhalt vorgebe !
![]() Die vierte Dame erscheint selbst und hat keinen Vormund oder Pfleger ![]() Zitat:Allerdings wäre der Sachbearbeiter beim Amt durchaus in der Lage, ohne weitergehende unzumutbare Kommunikation, die Steuerdaten aufzunehmen, da ja die notwendigen Unterlagen vorliegen.Das ist in diesem Fall vorausgesetzt ! Aber darf er die Fälle von Amts wegen fertig machen ?! Zitat:Allerdings können alle 4 Steuerpflichtige sich auch der Hilfe Dritter (Berater) bedienen.Auch Fall 3 !? Zitat:Voraussetzungen wären bei allen 4 Steuerpflichtigen vorhanden. Allerdings können alle 4 Steuerpflichtige sich auch der Hilfe Dritter (Berater) bedienen.Das eine schließt das andere m.E. aus !? Beste Grüße JIgsaw |
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§ 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007, 18:42
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 22:42
RE: § 151 AO - Jigsaw - 02.08.2007 22:51
RE: § 151 AO - zaunkönig - 02.08.2007, 23:09
RE: § 151 AO - Jigsaw - 03.08.2007, 13:26
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