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ab wann DHF
30.11.2009, 11:31
Beitrag: #4
RE: ab wann DHF
Au Mann, jetzt habe ich hier einen ganzen Roman geschrieben und dann vorm Wegsenden aufs x gedrückt, um diese Urteile zu suchen (Wegzugsfall zur DHHF vom 5. März 2009):

http://bit.ly/6GMQMF
http://bit.ly/59XdQF

Ist euch das auch schon mal so gegangen?


Also noch mal in Kürze:
Das FA hat die Abweichung von der Steuererklärung nicht begründet. Diese Begründung nach § 122 (1) AO würde ich mir nachfordern. Einen Ausschlussgrund nach § 122 (2) AO kann ich nicht erkennen und hat das FA offenbar auch nicht vorgetragen. Ebensowenig ist der Betroffene angehört worden.

Es ist nicht klar, welche Nachweise DIESER SACHBEARBEITER erwartet. Klar hingegen ist, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Mannes in B liegt, wo seine Kinder und seine Verlobte (!) leben. Wer was wann wo bezahlt, dürfte da wohl wurscht sein. Man muss sowieso aufpassen, damit die ARGE nicht eine Bedarfsgemeinschaft hinzaubert, wenn noch gar keine da war. Jedenfalls kann es wohl kaum Merkmal der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für DHHF sein, wenn der Mann seinen Kindern ein Eis kauft oder mit der Frau in B ins Kino geht.

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ab wann DHF - Opa - 28.11.2009, 16:05
RE: ab wann DHF - ecro - 28.11.2009, 20:53
RE: ab wann DHF - Opa - 30.11.2009, 10:24
RE: ab wann DHF - ecro - 30.11.2009 11:31
RE: ab wann DHF - Opa - 30.11.2009, 11:59

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