ab wann DHF
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30.11.2009, 10:24
Beitrag: #3
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RE: ab wann DHF
"...da kein ausreichender Nachweis darüber erbracht wurde, das bei eheähnlichen LG eine gemeinsame Haushaltsführung besteht (Beteiligung an den Kosten der Wg. u. entspr. Ausgaben der gemeinsamen Lebensführung mit trägt)."
An den Kosten der Wg. braucht er sich nicht zu beteiligen, da diese ja die Arge trägt. Und gemeinsame Einkäufe usw. Wie soll man das nachweisen? |
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Nachrichten in diesem Thema |
ab wann DHF - Opa - 28.11.2009, 16:05
RE: ab wann DHF - ecro - 28.11.2009, 20:53
RE: ab wann DHF - Opa - 30.11.2009 10:24
RE: ab wann DHF - ecro - 30.11.2009, 11:31
RE: ab wann DHF - Opa - 30.11.2009, 11:59
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