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ab wann DHF
28.11.2009, 16:05
Beitrag: #1
ab wann DHF
Falls einer Lust hat zum WE mal nachzudenken.

Mann AN wohnt in A
Frau Hartz 4 wohnt in B (A-B ca. 80 km)
1. Kind geb. 2004
2. Kind geb. 2006 (Kinder leben bei Frau)
Heirat Aug. 2009

Das erste Kind war eher ein Glückstreffer bzw. Verkehrsunfall, aber dadurch sahen sie sich öfter und es kam später das zweite Kind. Im H 9.11 wird ja bei Kind zur DHF von vorher beiden berufstätigen Eltern gesprochen, was hier nicht der Fall ist, da die Frau die ganze Zeit nur Hartz 4 bzw. Elterngeld hatte. Unterhalt bedütftige Person konnte also auch nicht geltend gemacht werden. Ab Heirat sehe ich kein Hindernis für die DHF, da als Familienwg. die Wg. der Frau gilt wo auch die Kinder leben.
Hab jetzt aber auch schon für 08 die DHF beantragt (Mann fuhr auch jedes WE), was erstmal abgeleht wurde. Habt ihr ein paar gute Argumente für den Einspruch?
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ab wann DHF - Opa - 28.11.2009 16:05
RE: ab wann DHF - ecro - 28.11.2009, 20:53
RE: ab wann DHF - Opa - 30.11.2009, 10:24
RE: ab wann DHF - ecro - 30.11.2009, 11:31
RE: ab wann DHF - Opa - 30.11.2009, 11:59

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