Elena
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25.11.2009, 09:05
Beitrag: #1
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Elena
Diese Aufstellung fand ich Forum unseres Softwarelieferanten:
"Folgende Daten müssen ab dem 01.01.2010 jeden Monat elektronisch gemeldet werden: Pflichtbaustein Grunddaten: - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Steuerklasse mit Faktor, Kinderfreibeträge - Tätigkeitsschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel - Rechtskreis - vertraglich vereinbarte Arbeitszeit - Steuerbrutto, SV-Brutto - steuerliche Abzüge, SV-Abzüge Pflichtbaustein Namensangaben: - Name des Arbeitnehmers Pflichtbaustein Geburtsangaben: - Geschlecht, - Geburtsdatum, - Geburtsort, - Geburtsname Pflichtbaustein Anschrift: - Anschrift des Arbeitnehmers Pflichtbaustein Arbeitgeberangaben: - Adresse des Arbeitgebers - Kontaktdaten: Fallbezogener Baustein Beschäftigungsort - abweichender Beschäftigungsort: - Angabe des Beschäftigungsortes, wenn er von der Adresse des Arbeitgebers abweicht Fallbezogene Bausteine: - steuerpflichtiger sonstiger Bezug: Art und Höhe der Bezüge - steuerfreie Bezüge: Art und Höhe der Bezüge - Ausbildung: Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung (in der letzten Meldung das tatsächliche Ende) - fiktives Brutto - pauschal besteuerte Bezüge und Abzüge - Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV - KV/PV-Beitrag bei freiwillig Versicherten - Beiträge zur berufsständischen Versorgung - Änderung der Arbeitszeit (Grund und Vergleichswert) Fallbezogener Baustein Kündigung/Entlassung: (Ist immer zu liefern, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird) - enthält alle restlichen Daten, die für die Arbeitsbescheinigung gem. §312 SGB III benötigt werden z.B. - Kündigung am - Kündigung zum - Kündigungsgrund - wer hat gekündigt - vertragswidriges Verhalten? Quelle: SAGE Software" Da heißt jetzt wohl Daten bei den Arbeitgebern sammeln. Mir graut, wenn ich an meine "kleinen" Arbeitgeber denke. frankts |
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Nachrichten in diesem Thema |
Elena - frankts - 25.11.2009 09:05
RE: Elena - zaunkönig - 25.11.2009, 13:36
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