Steuerberater

Normale Version: Elena
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Diese Aufstellung fand ich Forum unseres Softwarelieferanten:
"Folgende Daten müssen ab dem 01.01.2010 jeden Monat elektronisch gemeldet werden:

Pflichtbaustein Grunddaten:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Steuerklasse mit Faktor, Kinderfreibeträge
- Tätigkeitsschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel
- Rechtskreis
- vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
- Steuerbrutto, SV-Brutto
- steuerliche Abzüge, SV-Abzüge

Pflichtbaustein Namensangaben:
- Name des Arbeitnehmers

Pflichtbaustein Geburtsangaben:
- Geschlecht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Geburtsname

Pflichtbaustein Anschrift:
- Anschrift des Arbeitnehmers

Pflichtbaustein Arbeitgeberangaben:
- Adresse des Arbeitgebers
- Kontaktdaten:

Fallbezogener Baustein Beschäftigungsort
- abweichender Beschäftigungsort:
- Angabe des Beschäftigungsortes, wenn er von der Adresse des Arbeitgebers
abweicht

Fallbezogene Bausteine:
- steuerpflichtiger sonstiger Bezug: Art und Höhe der Bezüge
- steuerfreie Bezüge: Art und Höhe der Bezüge
- Ausbildung: Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung (in der letzten
Meldung das tatsächliche Ende)
- fiktives Brutto
- pauschal besteuerte Bezüge und Abzüge
- Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV
- KV/PV-Beitrag bei freiwillig Versicherten
- Beiträge zur berufsständischen Versorgung
- Änderung der Arbeitszeit (Grund und Vergleichswert)

Fallbezogener Baustein Kündigung/Entlassung:
(Ist immer zu liefern, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird)
- enthält alle restlichen Daten, die für die Arbeitsbescheinigung gem. §312
SGB III benötigt werden z.B.
- Kündigung am
- Kündigung zum
- Kündigungsgrund
- wer hat gekündigt
- vertragswidriges Verhalten?


Quelle: SAGE Software"

Da heißt jetzt wohl Daten bei den Arbeitgebern sammeln. Mir graut, wenn ich an meine "kleinen" Arbeitgeber denke.
frankts
Ich versteh immer noch nicht wie das Gesetz einfach so durchgehen konnte.
Sehe ich das richtig, dass die Finanzverwaltung keinen Zugriff auf die übermittelten Daten hat????
frankts
Hallo,

ELENA-Verfahren


Die Infobroschüre für den Arbeitgeber umfasst mal schlappe 70 Seiten.

Zumindest findet man auf der offiziellen Seite alle Informationen.
frankts schrieb:Sehe ich das richtig, dass die Finanzverwaltung keinen Zugriff auf die übermittelten Daten hat????
Ja, bisher nur das Arbeitsamt

Aber wenn die Daten schon so schön gesammelt werden, ist das wohl nur eine Frage von ganz wenig Zeit ...

Gruß

tosch
Organisationstipp:

Auf http://www.Datev.de gibt es auf der Hauptseite unter Jahreswechsel 2009 / 2010

- Erfassungsbogen für Personaleintritt / austritt und alle neuen Abfragen
- Mandantenrundschreiben als Vorlage

Bei uns geht ein Schreiben mit heraus aus dem eine Gebührenerhöhung angedeutet wird.

Wie rechnet ihr denn zukünftig ab ?

Ich denke man wird hier nicht mehr um den Höchstsatz 15,00 Euro herumkommen ?!?

Welche Preise habt ihr ?
Also ich befasse mich ja nicht mit Lohn, weil ich in dieser Hinsicht einfach zu doof bin. Aber 16 war schon vor Jahren unser Preis, soweit ich das überblicke. Mit Elena kommen wir sicherlich auf 20, aber auch das ist ein Freundschaftspreis.
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