25.11.2009, 09:05
Diese Aufstellung fand ich Forum unseres Softwarelieferanten:
"Folgende Daten müssen ab dem 01.01.2010 jeden Monat elektronisch gemeldet werden:
Pflichtbaustein Grunddaten:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Steuerklasse mit Faktor, Kinderfreibeträge
- Tätigkeitsschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel
- Rechtskreis
- vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
- Steuerbrutto, SV-Brutto
- steuerliche Abzüge, SV-Abzüge
Pflichtbaustein Namensangaben:
- Name des Arbeitnehmers
Pflichtbaustein Geburtsangaben:
- Geschlecht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Geburtsname
Pflichtbaustein Anschrift:
- Anschrift des Arbeitnehmers
Pflichtbaustein Arbeitgeberangaben:
- Adresse des Arbeitgebers
- Kontaktdaten:
Fallbezogener Baustein Beschäftigungsort
- abweichender Beschäftigungsort:
- Angabe des Beschäftigungsortes, wenn er von der Adresse des Arbeitgebers
abweicht
Fallbezogene Bausteine:
- steuerpflichtiger sonstiger Bezug: Art und Höhe der Bezüge
- steuerfreie Bezüge: Art und Höhe der Bezüge
- Ausbildung: Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung (in der letzten
Meldung das tatsächliche Ende)
- fiktives Brutto
- pauschal besteuerte Bezüge und Abzüge
- Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV
- KV/PV-Beitrag bei freiwillig Versicherten
- Beiträge zur berufsständischen Versorgung
- Änderung der Arbeitszeit (Grund und Vergleichswert)
Fallbezogener Baustein Kündigung/Entlassung:
(Ist immer zu liefern, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird)
- enthält alle restlichen Daten, die für die Arbeitsbescheinigung gem. §312
SGB III benötigt werden z.B.
- Kündigung am
- Kündigung zum
- Kündigungsgrund
- wer hat gekündigt
- vertragswidriges Verhalten?
Quelle: SAGE Software"
Da heißt jetzt wohl Daten bei den Arbeitgebern sammeln. Mir graut, wenn ich an meine "kleinen" Arbeitgeber denke.
frankts
"Folgende Daten müssen ab dem 01.01.2010 jeden Monat elektronisch gemeldet werden:
Pflichtbaustein Grunddaten:
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Steuerklasse mit Faktor, Kinderfreibeträge
- Tätigkeitsschlüssel, Beitragsgruppenschlüssel
- Rechtskreis
- vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
- Steuerbrutto, SV-Brutto
- steuerliche Abzüge, SV-Abzüge
Pflichtbaustein Namensangaben:
- Name des Arbeitnehmers
Pflichtbaustein Geburtsangaben:
- Geschlecht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Geburtsname
Pflichtbaustein Anschrift:
- Anschrift des Arbeitnehmers
Pflichtbaustein Arbeitgeberangaben:
- Adresse des Arbeitgebers
- Kontaktdaten:
Fallbezogener Baustein Beschäftigungsort
- abweichender Beschäftigungsort:
- Angabe des Beschäftigungsortes, wenn er von der Adresse des Arbeitgebers
abweicht
Fallbezogene Bausteine:
- steuerpflichtiger sonstiger Bezug: Art und Höhe der Bezüge
- steuerfreie Bezüge: Art und Höhe der Bezüge
- Ausbildung: Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung (in der letzten
Meldung das tatsächliche Ende)
- fiktives Brutto
- pauschal besteuerte Bezüge und Abzüge
- Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen KV/PV
- KV/PV-Beitrag bei freiwillig Versicherten
- Beiträge zur berufsständischen Versorgung
- Änderung der Arbeitszeit (Grund und Vergleichswert)
Fallbezogener Baustein Kündigung/Entlassung:
(Ist immer zu liefern, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird)
- enthält alle restlichen Daten, die für die Arbeitsbescheinigung gem. §312
SGB III benötigt werden z.B.
- Kündigung am
- Kündigung zum
- Kündigungsgrund
- wer hat gekündigt
- vertragswidriges Verhalten?
Quelle: SAGE Software"
Da heißt jetzt wohl Daten bei den Arbeitgebern sammeln. Mir graut, wenn ich an meine "kleinen" Arbeitgeber denke.
frankts