� 12 EStG
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30.07.2007, 18:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 18:31 von Vorwitzig.)
Beitrag: #7
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RE: � 12 EStG
Opa schrieb:Wozu Z�hler, wenn es dann doch psch. aufgeteilt wird? Der Mieter wird auch kaum mitmachen, wenn er 50 % bezahlen soll und nur 40 % der Gesamtwohnfl�che hat. Die NK werden doch umgelegt. Irgendwie verstehe ich die Nachfrage nicht richtig. nein, der Vermieter legt trotz Verh�ltnis 60% Eigennutzung : 40% Fremdnutzung 50 % aller angefallenen Betriebskosten auf den Mieter um. Der Mieter war hiermit auch einverstanden (weiss nicht wieso). Aber ich meine, man kann doch nur 40 % der NK als WK absetzen, wenn der Anteil des Mieters an der Gesamtwohnfl�che nur 40 % betr�gt. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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RE: � 12 EStG - Jigsaw - 18.07.2007, 22:02
RE: � 12 EStG - Vorwitzig - 18.07.2007, 22:10
RE: � 12 EStG - Clematis - 19.07.2007, 06:05
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RE: � 12 EStG - Opa - 30.07.2007, 16:45
RE: � 12 EStG - Vorwitzig - 30.07.2007 18:29
RE: � 12 EStG - Lemgun - 30.07.2007, 18:37
RE: � 12 EStG - Opa - 30.07.2007, 18:45
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