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§ 12 EStG
30.07.2007, 18:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2007 18:31 von Vorwitzig.)
Beitrag: #7
RE: § 12 EStG
Opa schrieb:Wozu Zähler, wenn es dann doch psch. aufgeteilt wird? Der Mieter wird auch kaum mitmachen, wenn er 50 % bezahlen soll und nur 40 % der Gesamtwohnfläche hat. Die NK werden doch umgelegt. Irgendwie verstehe ich die Nachfrage nicht richtig.

Viele Grüße


nein, der Vermieter legt trotz Verhältnis 60% Eigennutzung : 40% Fremdnutzung 50 % aller angefallenen Betriebskosten auf den Mieter um. Der Mieter war hiermit auch einverstanden (weiss nicht wieso).

Aber ich meine, man kann doch nur 40 % der NK als WK absetzen, wenn der Anteil des Mieters an der Gesamtwohnfläche nur 40 % beträgt.

Beste GrĂŒĂŸe
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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