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zwingende Betriebsaufgabe?
10.11.2009, 12:34
Beitrag: #7
RE: zwingende Betriebsaufgabe?
Hallo,

lies mal dazu R 18.3 EStR und die dazugehörien Hinweise.


Und ansonsten mag das Kfz das einzige aktivierte WG sein. Die wesentlichen Betriebsgrundlagen sind immaterieller Art (Kundenstamm und Praxiswert) und werden eben nicht veräußert sondern ruhen im schlechtesten Fall.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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zwingende Betriebsaufgabe? - Steuerfreak - 10.11.2009, 11:05
RE: zwingende Betriebsaufgabe? - limo - 10.11.2009, 11:11
RE: zwingende Betriebsaufgabe? - Steuerfreak - 10.11.2009, 11:37
RE: zwingende Betriebsaufgabe? - limo - 10.11.2009, 11:58
RE: zwingende Betriebsaufgabe? - Opa - 10.11.2009, 12:23
RE: zwingende Betriebsaufgabe? - zaunkönig - 10.11.2009 12:34
RE: zwingende Betriebsaufgabe? - Steuerfreak - 10.11.2009, 13:00

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