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Haftungsbescheid und Insolvenz
09.11.2009, 15:32
Beitrag: #5
RE: Haftungsbescheid und Insolvenz
Hallo,

gegen was richtet sich denn der Haftungsbescheid nun - gegen die USt-VA's oder gegen den Jahressteuerbescheid?

Gegen den Jahresbescheid wird es schwierig vorzugehen. Da kommt der GF nur dann ohne Einschränkung raus, wenn er selbst Insolvenz anmeldet bzw. anmelden muss.

Die Haftungsinanspruchnahme gegen die Voranmeldungen ist, nach meiner Meinung obsolet, da ja die Jahressteuer erklärt und angemeldet wurde. Zudem kann eine USt-VA nicht niemals zu einer endgültigen Festsetzung führen, wäre somit auch durch Abgabe einer erstmaligen oder korrigierten VA entsprechend zu berichtigen.


Vielleicht erkenne ich auch gerade den Sachverhalt nicht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Haftungsbescheid und Insolvenz - Jive - 06.11.2009, 16:44
RE: Haftungsbescheid und Insolvenz - zaunkönig - 09.11.2009 15:32

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