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Haftungsbescheid und Insolvenz
06.11.2009, 16:44
Beitrag: #1
Haftungsbescheid und Insolvenz
HAllo :-)

Irgendwie scheine ich abartige Fälle derzeit magisch anzuziehen...

evtl hat ja von Euch noch jemand einen kleinen Denkanstoss zu folgender Problematik:

Heute kam ein Herr in mein Büro mit einer Einspruchsentscheidung gegen einen Haftungsbescheid.

Er wurde für Steuerschulden einer GmbH deren Geschäftsführer er war in Anspruch genommen. ( im wesentlichen geschätzte USt-Voranmeldungen)

Die GmbH ist Insolvent.

Ein Anruf beim Insolvenzverwalter brachte ans Licht, dass die Jahressteuer ( es geht auch hier nur um USt )längst zur Tabelle angemeldet und eingetragen wurde.

Folge : § 178 (3) InsO

Natürlich ist der angemeldete Betrag viel zu hoch und der Haftungsschuldner hatte genau deswegen einspruch eingelegt, sich ansonsten aber sich um nichts gekümmert.

Eine Ust-Anmeldung seitens des Insoverwalters war, weil der keine Unterlagen hatte, nicht möglich.

Von mir wollte er nun wissen, ob ich Klage gegen die EE einlegen kann.

Nun bin ich der Meinung, dass eine Klage einfach keine Aussicht auf erfolg hat.

Oder hab ich da Eurer Meinung jetzt was übersehen?



lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Haftungsbescheid und Insolvenz - Jive - 06.11.2009 16:44

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