das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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26.10.2009, 16:59
Beitrag: #143
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Fortsetzung v. 24.03.
tosch schrieb:... wenn ein Mandant eine Einzugsermächtigung für Körperschaftsteuer erteilt, dann aber der KöSt-Erhöhungsbetrag nicht abgebucht, sondern angemahnt wird, ich schriftlich auf die Einzugsermächtigung hinweise, trotzdem Zwangsvollstreckung angedroht wird und mir dann auf telefonisches Nachhaken von der Finanzkasse mitgeteilt wird, dass Körperschaftsteuer und Körperschaftsteuererhöhung ZWEI verschiedene Steuerarten darstellen letzte Woche habe ich die Mahnung für den KöSt-Erhöhungsbetrag per 30.09.09 bekommen. Ich wies auf ein Telefonat aus dem März mit dem Sachbearbeiter der Kasse hin, wonach zukünftige Beträge abgebucht werden. Heute rief er mich an: bei dem KöSt-Erhöhungsbetrag handelt es sich um eine Steuer, die programmtechnisch nicht erfaßt werden könne; ein Lastschrifteinzug sei daher nicht möglich. Hähhhh? In einer Zeit, in der den Unternehmern vorgeschrieben wird, USt-VA´s per Elster einzureichen, kaum zu glauben. Mein Mandant könne ja den Restbetrag bezahlen, abgezinst versteht sich. Ansonsten solle ich ihn am besten jährlich Mitte September dran erinnern, damit er den Einzug manuell vornehmen könne. Wenn ich in D den einzigen Fall dieser Art habe, mag das ja aus ökonomischen Gründen noch angehen. Glaub ich aber nicht so recht. Habt Ihr alle keine Mandanten mit KöSt-Erhöhungsbeträgen? Oder wird bei Euch problemlos abgebucht? Funktioniert das in anderen Finanzämtern? |
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