Bilanzierung von Zuwendungen
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22.10.2009, 22:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2009 22:28 von Jive.)
Beitrag: #20
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RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Naja.. in unserem kleinen Familienbetrieb wurden nicht rückzahlbare Ertragsausschüsse bisher immer erst bei zufluss erfasst.
Mein Vater war halt vBP und hat sich strikt an die HFa Fachgutachten halten müssen. Bisher hat auch noch keine einzige BP da etwas bemängelt, obwohl wir mehrere Mandanten (auch prüfungspflichtige) haben die nicht rückzahlbare zuwendungen bekommen auf die kein Rechtsanspruch besteht,..... ........... und unser Familienunternehmen besteht schon seit über 60 Jahren ( Opa war schon StB ) Wenn man die formulierung mit dem Auszahlungsvorbehalt wörtlich nimmt ist es an sich ja eindeutig: ...und wenn es da kein lex specialis im Steuerrecht gibt, gilt halt die Maßgeblichkeit .. und das finanzamt ist nicht befugt bilanzierungsgrundsätze nach HGB willkürlich zu ändern. Wenn eine auszahlung unter dem Vorbehalt steht, dass die Prüfung erfolgt ist, steht sie halt unter auszahlungsvorbehalt.... Denn mal ehrlich, wenn Ihr mit Euer argumentation Recht habt, dann nennt mir doch mal bitte ein Argument, warum der HFA so eine formulierung mit Auszahlungsvorbehalt verfassen sollte...und er hat es gemacht.... Oder gebt mir ein logisches Beispiel für einen auszahlungsvorbehalt im sinne dieser vorschrift. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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