Bilanzierung von Zuwendungen
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22.10.2009, 10:05
Beitrag: #16
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RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Hallo,
Der Anspruch auf die Restzahlung ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid. Das ist ein Vertrag, der unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten leistungserfüllend eingeklagt werden kann. Das muss auch so sein, da ansonsten fröhlich bewilligt wird, der Leistungsträger seine Leistungen erbringt und anschließend auf den Kosten der Maßnahmen sitzen bleibt, weil ja aus dem Bescheid kein Rechtsanspruch hergeleitet werden könnte. Das mit der Rückstellung sehe ich ein wenig anders. Die Verbindlichkeiten sind nicht gewiss sondern ungewiss, da ich zwar weiß, dass ich in Anspruch genommen werden könnte, die Höhe aber nicht definitiv bestimmen kann. Somit zwar handelsrechtlich möglich, steuerrechtlich aber nicht. Warum ungewiss? Weil ich die Bewilligungskriterien nicht kenne und sich die Förderregeln während der Maßnahme durchaus ändern können. Ich greife hier noch mal zurück auf meine Argumentation, dass ertragswirksam zu erfassen ist, da die Maßnahme als solches abgeschlossen, die Aufwendungen tatsächlich getätigt sind und der Anspruch grundsätzlich besteht. Man könnte überlegen, ob man nicht wie in der Bauwirtschaft die 10% als Gewährleistungsrückstellung behandelt. Schließlich hängt der Einbehalt von Erfüllungsbedingungen ab. Die Info die ich von ey bekommen habe: Passivierung des Bewilligungsbetrages (Kapitalausweis) und periodengerechte Auflösung nach Erfüllungsgrad und Aufwandsverwirklichung. Das würde sich mit meiner Argumentation decken. Für die Rückstellung bedarf es schon eines abschließenden Bescheides aus dem die Verpflichtung hervor geht. Für ca. 30 bis 35 Euronen gibt es allerdings auch spezifische Fachbücher zu dem Thema bzw. im Handbuch der WP wird zu den einzelnen Gutachen entsprechend Stellung genommen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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