Bilanzierung von Zuwendungen
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21.10.2009, 19:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.10.2009 19:47 von Jive.)
Beitrag: #14
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RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Dann frage ich anders
Bei welchen der folgenden formulierungen handelt es sich um einen Auszahlungsvorbehalt im Sinne des HFA Fachgutachtens?? Wir bewilligen 10.000,- und zahlen aus wenn... a.) ...... Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. b.) ...... Angela Merkel 16 Jahre Bundeskanzlerin bleibt. c.) ...... der Liter Diesel 5,00 ¤ kostet. d.) ...... dann der Fördertopf nicht leer ist. e.) ..... wir den Verwendungsnachweis geprüft haben. Mein größtes Problem ist, dass ich keine Anspruchsgrundlage kenne, nach der ich das Recht habe, die zuständige Behörde zu verklagen, den Verwendungsnachweis zu prüfen, weil es eine Zuwendung ist, auf die ich ja gerade keinen Rechtsanspruch habe. Wenn man beim ESf anfragt, ob ein Lehrgang gefördert wird habe ich auch keinen Anspruch auf Zuwendung..... Erst wenn die geprüft haben heisst es okay wir bewilligen 90% in form von Mittelabrufen und 10% erst nach prüfung. Aber wenn die nicht prüfen wollen wüsste ich nicht welche Anspruchsgrundlage ich da hätte ... aus dem Bewilligungsbescheid ergibt die sich nicht, da es eine freiwillige einseitige Zuwendung ist und die 10% ja gerade unter dem Vorbehalt der Prüfung stehen für die es mangels Rechtsanspruch auf die Förderung keine zeitliche Frist gibt. Juristen an die Front .. zeigt Euch lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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