Bilanzierung von Zuwendungen
|
21.10.2009, 19:14
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Jive schrieb:Beispiel:In dem Beispiel würde ich eine Rückstellung aus Rückzahlungsverpflichtung i.H.v. 30.000 ¤ bilden. 180.000 ¤ hat die GmbH erhalten und als Ertrag gebucht. Tatsächlicher Zuschuss sind nur 150.000 ¤. Also 30.000 Überzahlung. All das weiß ich zum Bilanzstichtag, weil die Maßnahme abgeschlossen ist und alle Faktoren bekannt sind. Fehlt nur noch der endgültige Bescheid. Der aber in der bekannten Höhe ergehen wird, sofern ich die Faktoren zutreffend ermittelt habe. Sofern die Behörde von den grundlegenden Zusagen im Bewilligungsbescheid jederzeit noch frei abweichen könnte, müßte man doch mal drüber nachdenken, ob man aus dem Zuschuss überhaupt schon einen Gewinn realisieren kann. Gruß towel day |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste