Bilanzierung von Zuwendungen
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21.10.2009, 15:04
Beitrag: #10
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RE: Bilanzierung von Zuwendungen
tosch schrieb:Was passiert, wenn bei der Prüfung festgestellt wird, dass doch nicht alle Voraussetzungen vorliegen?Die Voraussetzungen für die Zuwendungen sind ja bekannt. Ebenso die tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten. Die Maßnahme ist ja abgeschlossen. Also kann man bei Erstellung der Bilanz die Restforderung doch genau beziffern. Etwaige Unsicherheiten kann/muß man dann bei der Bewertung des Anspruchs, bzw. in Form von Rückstellungen berücksichtigen. Etwas anderes würde m.E. gelten, wenn die Behörde grds. in der Entscheidung frei wäre, noch etwas zu bezahlen. Weil das z.B. vom Fördertopf oder sonstwas abhängt. Aber so wie ich das verstanden habe, ist dem hier gerade nicht so. Wenn die Kosten vollzählig und zutreffend nachgewiesen werden, dann wird der Restanspruch auch ausbezahlt. Gruß towel day |
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