Bilanzierung von Zuwendungen
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21.10.2009, 09:27
Beitrag: #5
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RE: Bilanzierung von Zuwendungen
Jive schrieb:Ups nach Prüfung kommt ja ein viel niedrigerer Betrag heraus ...Da stellt sich m.E. die Frage, aus welchem Grund eigentlich ein niedrigerer Betrag herauskommen soll. So wie ich das sehe, besteht auf ESF-Zuwendungen kein Rechtsanspruch. Aber wenn ein Bewilligungsbescheid vorliegt, dann werden die bewilligten Zuwendungen für die zuwendungsfähigen Kosten auch bezahlt. So gesehen kann eigentlich gar keine niedrigerer Betrag herauskommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten richtig ermitttelt wurden. Das gilt dann aber auch für die 10% Restzahlung. Wenn die Kosten zutreffend im Antrag angesetzt wurden, dann wird auch bezahlt. So verstehe ich zumindest den Link von tosch, nach dem der Auszahlungsvorbehalt nur dazu dient, dass hinterher mit dem berechtigtem Restanspruch gegen Rückforderungsansprüche aus unberechtigten Zahlungen aufgerechnet werden kann. So wie sich das sehe, hat die Behörde kein Ermessen, ob sie den Restbetrag auszahlt. Liegen die Nachweise vor, fließt das Geld. Damit ist der Gewinn m.E. realisiert. Wurden die Kosten nicht richtig berechnet, oder ist da voraussichtlich vieles strittig, müßte man m.E. mal über die Bildung einer Rückstellung nachdenken. Gruß towel day |
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