Bilanzierung von Zuwendungen
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20.10.2009, 14:12
Beitrag: #3
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RE: Bilanzierung von Zuwendungen
bin für die Auffassung der FinVerw, der Zuwendungsbescheid setzt individuell Recht und begründet Anspruch, soweit die Voraussetzungen vorliegen. Die Prüfung und spätere Auszahlung ist nicht tatbestandliche Voraussetzung:
bsp. extrem1: Amt will nicht prüfen und verweigert 10% --> es besteht Anspruch auf Überprüfung, ggf. Klage VG und Restzahlung bsp. extrem2: Amt prüft und stellt fest, dass keine Voraussetzung gegeben --> nicht nur die 10% werden nicht ausgezahlt, ggf. auch Rückforderung der 90%! |
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