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Bilanzierung von Zuwendungen
20.10.2009, 12:53
Beitrag: #2
RE: Bilanzierung von Zuwendungen
guck mal hier unter Ziff. 7

http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE_2000-2..._eo_02.pdf

Der Auszahlungsvorbehalt soll gewährleisten, dass bei einer vorherigen Überzahlung eine evtl. Rückforderung nicht ins Leere läuft.
Sprich: der ursprüngliche Zuwendungsbescheid ist nicht endgültig. Er eröffnet keinen Rechtsanspruch!
Wenn der Verwendungsnachweis erst nach dem 31.12. erstellt und losgeschickt wird, würde ich die 10 % definitiv nicht aktivieren. Dann fallen ja noch Arbeiten und damit der Zuwendung zu belastende Kosten an.

Wird er vorher weggeschickt, würde ich ihn allerdings mit einer Schlußrechnung vergleichen, aus der ich ja auch den vollen Zahlungsanspruch habe.

Zitat:Der Zeitraum zwischen Einreichung und Prüfung beträgt im Mittel so etwa 2-3 Jahre.
Dann müsste man den Anspruch ja eh abzinsen Cool

Gruß

tosch
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Bilanzierung von Zuwendungen - Jive - 20.10.2009, 12:25
RE: Bilanzierung von Zuwendungen - tosch - 20.10.2009 12:53

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