das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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20.10.2009, 12:19
Beitrag: #112
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
zaunkönig schrieb:ob durch Steuerberater betreut oder nicht, wenn die Finanzverwaltung zur Abgabe auffordert, wozu sie jederzeit das Recht hat, dann steht der Termin.Nö, tut er nicht ![]() Nicht jede Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ist eine Vorabanforderung derselbigen. Und § 149 AO regelt nur die Pflicht zur Abgabe, aber nicht den Abgabetermin! Zitat:Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Frist 31.12., da die gesetztliche Frist der 31.05. ist und die Verlängerung für die steuerberatenden Berufe lediglich ein Entgegenkommen darstellt.Gesetzlich nicht, durch BMF-Schreiben geregelt reicht ja auch schon. Und bei den meisten dieser "Aufforderungsfälle" handelt es sich doch um solche, bei denen das FA schlicht und einfach vergessen hat, den Vermerk "steuerlich betreut" zu setzen, und automatisiert anfordert. |
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