das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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16.10.2009, 12:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 17:55 von meyer.)
Beitrag: #101
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Antrag auf schlichte Änderung nach Einspruchsentscheidung?Klar, ein Blick in § 172 AO erleichtert da die Rechtsfindung. M. E. ist es geradezu der klassische Anwendungsfall, wenn das FA einen eindeutigen Punkt nur deshalb nicht anerkannt hat, weil ein Beleg fehlt und dieser innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung nachgereicht wird. (Würde auch die Abgabe von Steuererklärungen nach Schätzungen betreffen). |
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