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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
16.10.2009, 12:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2009 17:55 von meyer.)
Beitrag: #101
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Antrag auf schlichte Änderung nach Einspruchsentscheidung?
Klar, ein Blick in § 172 AO erleichtert da die Rechtsfindung.

M. E. ist es geradezu der klassische Anwendungsfall, wenn das FA einen eindeutigen Punkt nur deshalb nicht anerkannt hat, weil ein Beleg fehlt und dieser innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung nachgereicht wird.

(Würde auch die Abgabe von Steuererklärungen nach Schätzungen betreffen).
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Nachrichten in diesem Thema
Könnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - meyer - 16.10.2009 12:03

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