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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
15.10.2009, 18:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2009 18:30 von meyer.)
Beitrag: #96
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Bekomme ich doch heute eine Einspruchsentscheidung weil die Ef (also ich) angeblich nicht auf die 2 Schreiben v. ... geantwortet hätte (Es ging um eine AG Bescheinigung). Nach mehreren Telefonaten stellt sich heraus, daß das erste Schreiben an den Mandanten ging, der er es an seinen AG weiterreichte. Das zweite Schreiben ging direkt an den AG. Jetzt bekomme ich die AG Bescheinigung und die EE gleichzeitig grrr....
Aber angeblich hab ich nicht geantwortet, Die spinnen die Bayern. So etwas bringt mich auf die Palme.
Etwas komisch, dass die Korrespondenz nicht an Sie ging, wenn der Einspruch von Ihnen eingelegt wurde.

Der Ef. ist aber nicht der Berater, sondern der Stpfl.

Ansonsten, wenn es ein reines Nachweisproblem und sonst nicht streitig war: Antrag auf schlichte Änderung stellen, nicht klagen. Insofern ist, wenn der Nachweis jetzt vorliegt, noch nichts endgültig in den Brunnen gefallen.
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Könnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - meyer - 15.10.2009 18:29

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