Haftung Krankenkasse
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07.10.2009, 13:53
Beitrag: #34
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RE: Haftung Krankenkasse
Petz schrieb:§ 17 kann überhaupt nicht in Frage kommen.Warum nicht? Natürlich nicht wegen einer Haftung. Wenn aber ein Gesellschafter Verbindlichkeiten "seiner" GmbH zahlt und sei es freiwillig, weil er sich in der moralischen Pflicht fühlt, ist das für mich eine klare, durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste verdeckte Einlage von Barmitteln (lediglich mit abgekürztem Zahlungsweg). Hat aus meiner Sicht gar nichts damit zu tun, wie das Geld von der GmbH dann verwendet wird. Fraglich könnte noch sein, ob es insolvenzrechtlich Probleme wegen der Bedienung bestimmter Gläubiger geben kann. Das spielt aber doch für die steuerliche Beurteilung keine Rolle. Stichtagsprinzip und HEV sind natürlich klar, ebenso wie der Umstand, dass zunächst zu klären ist, ob das Ganze mit der Geschäftsführerposition zu tun hatte und ob es da WK sein könnten. |
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