Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2009 21:10 von showbee.)
Beitrag: #28
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RE: Haftung Krankenkasse
btw. bei der "Haftung" aus §§ 266a, 14 StGB iVm 823 II BGB ist der GF der Schuldner, er schuldet also selbst und originär; deshalb ist es eigentlich keine "Haftung" im technischen Sinne, weil "Haftung" immer "eintreten für fremde Schuld" ist. Deshalb kann der GF direkt angegangen werden neben einer Anmeldung zur Inso-Tabelle (dann ja Schuld aus SGB).
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