Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 21:06
Beitrag: #27
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RE: Haftung Krankenkasse
Bauchweh hab ich auch mit § 17 aber abgenommen die Zahlungen erfolgen freiwillig und ohne Rechtsgrund, dann scheiden WK bei § 19 aus.
Was nun, wenn die Gegenseite meint, dass die Zahlung aus dem Gesellschaftsverhältnis heraus veranlaßt ist. Quasi Übernahme von Verbindlichkeiten durch Gesellschafter? Dann bin ich schon ganz dicht bei § 17 oder? Zitat:Und aus einem solchen Fehlverhalten heraus kann er in die persönliche Haftung genommen werden - eben durch den InsoVerwalter. Da bin ich mir nicht sicher. Bisher hab ich nur Urteile gesehen, wo die Krankenkassen Ansprüche gegen den GF durchgesetzt hat (Außenhaftung). Wenn der Insoverwalter Ansprüche durchsetzen will, geht das doch m.E. nur in Fällen der Innenhaftung. Oder liege ich falsch? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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