Haftung Krankenkasse
|
06.10.2009, 20:52
Beitrag: #26
|
|||
|
|||
RE: Haftung Krankenkasse
§ 17 kann überhaupt nicht in Frage kommen.
Man muss strikt trennen zwischen Aufwendungen, die einem Gesellschafter entstehen und Aufwendungen, die einem Geschäftsführer entstehen. Ein Gesellschafter haftet nicht für nicht abgeführte Krankenkassenbeiträge. Selbst bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ist strikt zu trennen. § 9 = Zu- und Abflussprinzip des § 11, kein Halbeinkünfteverfahren § 17 = Stichtagsprinzip wie bei einer Betriebsaufgabe, Halbeinkünfteverfahren (noch jedenfalls) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste