Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 19:19
Beitrag: #24
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RE: Haftung Krankenkasse
Nochmal eine andere Frage in diesem Zusammenhang:
Muss die KK ihre Forderung zunächst zur Tabelle anmelden oder kann sie gleich gegen den Geschäftsführer vorgehen? Oder anders gefragt, sind es Forderungen gegen die Gesellschaft und erst wenn da feststeht, dass nichts mehr zu holen ist, gehts an den GF? Mir will einfach nicht in die Rübe, warum jemand anfängt ein Jahr nach Insolvenzeröffnung (läuft immer noch) 7 Krankenkassen mit Mini-Beträge zu befriedigen? Hab jetzt Urteil um Urteil gelesen aber schlauer bin ich auch nicht. Fakt ist, es ist nicht so leicht für die KK an ihr Geld zu kommen, da § 266a StGB auch seine Tücken hat. Zivilverfahren der Kassen sind mühseelig, da die Beweislast bei den Kassen liegt. Insofern bin ich auch mit meinem Latein am Ende. Der § 17 EStG als Sicherheitsnetz liegt mir auch etwas quer. Hab aber nichts gefunden, was direkt dagegen spricht. Denk da noch ein wenig drüber nach. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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