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Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 09:49
Beitrag: #14
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RE: Haftung Krankenkasse
Bürgschaften gibts aber nur gegenüber einer Bank und die wurden schon der Krise abgegeben.
Was die SV-Beiträge angeht, erfolgen die Zahlungen wohl tatsächlich auf freiwilliger Basis, wahrscheinlich um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Dies führt dann aber nicht zur Berücksichtigung als WK bei § 19 aus seine ehemaligen GF-Tätigkeit. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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