Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 09:25
Beitrag: #9
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RE: Haftung Krankenkasse
Nachtrag, eine faktische Pflicht kann sich bereits dann ergeben, wenn der GF bspw. durch Strafbefehl oder Strafurteil wegen der Taten "abgeurteilt" wurde. Dann ist es durchaus opportun (Vermeidung weiterer Kosten), auch freiwillig zu zahlen, weil das Zivilgericht an den Tenor des Strafgerichts (Verurteilung §§ 266a, 14 StGB) gebunden ist.
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