Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 09:20
Beitrag: #6
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RE: Haftung Krankenkasse
GF ist ggü SV-Trägern zum Schadensersatz der AN-Anteile zur SV verpflichtet. §§ 823 II BGB i.V.m. § 266a StGB.
weitere ausführungen in Meyke - Die Haftung des GmbH-GF Rn 455ff. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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