Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 09:16
Beitrag: #4
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RE: Haftung Krankenkasse
Hallo,
nein, keine Haftungsbescheide, das SGB kennt keine Haftungsnormen für den GF direkt. Das ergibt sich alles aus dem Zivil- und Strafrecht. § 266a StGB stellt die Veruntreuung von SV Beiträgen unter Strafe § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB führt zur Strafbarkeit des Geschäftsführers § 823 II BGB führt sodann zur Haftung aus unerlaubter Handlung gegenüber der KV Ergebnis: Die Haftung muss die Kasse vor dem Zivilgericht einklagen, nur wenn ein Urteil vorliegt, muss gezahlt werden und kann vollstreckt werden. Gruß, showbee |
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