Haftung Krankenkasse
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06.10.2009, 08:39
Beitrag: #2
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RE: Haftung Krankenkasse
Hallo,
ob das jetzt Haftungsbescheid heißt, weiß ich nicht genau. Aber es gibt natürlich schriftliche Inanspruchnahmen daraus von den Krankenkassen. Und wir verlangen dann aber auch die tatsächlichen Zahlungsnachweise, allein die Inanspruchnahme sagt ja noch nichts über die Zahlung aus. |
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