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Berichtigungsvorschrift
28.09.2009, 13:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.09.2009 13:07 von frankts.)
Beitrag: #10
RE: Berichtigungsvorschrift
Kiharu schrieb:Sowas geht schneller, als ihr denkt.

Ich denke, es lief wie folgt ab:
Beide Erklärungen lagen vor dem Bearbeiter (vermutlich alles zusammen eingereicht, womöglich noch mit ESt). Er ruft sich die Steuernummer des EM auf und grabbelt sich die falsche Erklärung. Dann tickert er stur die Kennzahlen durch, proberechnen und Freigabe - und schon ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Wo soll der Bearbeiter da eine rechtliche Würdigung vorgenommen haben? Wenn das kein technisches Versehen ist, dann weiss ich auch nicht weiter Rolleyes

Okay, ich stimme euch zu.
Es waren ingesant zwei Jahre mit 2 EST + 4 USt + 4 Gewinnerm.; in einem Jahr ist alles i.O.

Jetzt nur so am Rande zum letzten Satz von Kiharu - ich kenn die Bearbeiter, bei dem ist jeder Fehler von ihm ein Fall für § 129, denn rechtliche Würdigung durch ihn............. Ich weiß schon, das war jetzt gemein. Die innere Kündigung hat der bereits vollzogen.
frankts

P.s. Es soll zu einem solchen Versehen ein FG -Urteil (Düsseldorf v. 29.4.70 - AZ IX 302/69) geben. Ich find das nur in keiner Datenbank.
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Berichtigungsvorschrift - frankts - 25.09.2009, 11:26
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