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Berichtigungsvorschrift
28.09.2009, 08:31
Beitrag: #5
RE: Berichtigungsvorschrift
Ich verstehe schon Eure Ausführungen zum § 129. Aber .. wir haben zwei Umsatzsteuererklärungen eingereicht, wo die Steuernummern und die Unternehmer richtig eingetragen ware. Der Bearbeiter muss also bewußt bei der Frau die StNr. ausbessern und die Erklärung vom Mann nicht bearbeiten. Ist da nicht schon eine rechtliche Würdigung passiert?
Die Erklärungen unterscheiden sich auch in der eingetragenen Dauer der Unternhmereigenschaft (EM. keine Einschränkung, EF. 1.1. - 31.01.).
Ich denke zwar auch das Finanzamt mit § 129 kommen würde. Es geht halt um die jährlichen Zinsen aus 3800 ¤.
Ein intensives Gespräch mit dem Mandanten droht (er versteht so schlecht die dt. Sprache). Bei Erklärunsübergabe hat er über die Nachzahlung gejammert, kommt eine Erstattung bekommen wir nicht mal den Bescheid.
frankts
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Berichtigungsvorschrift - frankts - 25.09.2009, 11:26
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