Vollmacht
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14.09.2009, 13:07
Beitrag: #5
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RE: Vollmacht
Hallo,
die Situation stellt sich wie folgt dar: Das Steuerberatungsgesetz deckt die Tätigkeit nicht ab. Aufgrund der gesetzlichen Vertretungserlaubnis unterliegt die Tätigkeit dem Rechtsberatungsgesetz und dürfte, analog StBG somit nicht von den Vertretern der Angehörigen der Stb-Kammern ausgeführt werden. Die Deutsche Rentenversicherung sieht dies aber anders. Da die Rechtsmittelbefugnis unmittelbar Folge der erlaubten Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe ist, lässt sie die Rechtsvertretung im Rechtsbehelfsverfahren durch die Beraterschaft auch zu. Das ist auch das, was z.B. der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe als Informationsschreiben auf seiner homepage hinterlegt hat, und die tägliche Praxis auch zeigt. Die geduldete Rechtsvertretung durch die Deutsche Rentenversicherung betrifft auch nur diejenigen Rechtsbehelfsverfahren, die sich unmittelbar aus einer SV-Prüfung ergeben. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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RE: Vollmacht - zaunkönig - 11.09.2009, 11:43
RE: Vollmacht - Taxman - 11.09.2009, 12:04
RE: Vollmacht - Lemgun - 11.09.2009, 19:08
RE: Vollmacht - zaunkönig - 14.09.2009 13:07
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RE: Vollmacht - tosch - 26.08.2010, 17:12
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