Fristenkontrollbuch?
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18.08.2009, 19:34
Beitrag: #24
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RE: Fristenkontrollbuch?
Das Gericht hat entschieden:
Der Kalender reichte nicht. Der tatsächliche Postausgang ließ sich damit nicht nachweisen und die eidesstattliche Versicherung der Sekretärin ala "Ich weiss aber ganz genau, dass ich den Einspruch rechtzeitig abgeschickt habe weil das ja soooo ein besonderer Fall ist." hat auch nix genützt. Also Leute: So ein blöder Kalender bringts nicht. Ein wenig mehr Aufwand mit der Fristenkontrolle muss schon sein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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