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Zuordnung bei getr. Veranlagung
05.08.2009, 20:46
Beitrag: #7
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung
Auszug aus § 26a
Zitat:Sonderausgaben nach § 9c und außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b) werden in Höhe des bei einer Zusammenveranlagung in Betracht kommenden Betrags bei beiden Veranlagungen jeweils zur Hälfte abgezogen, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam eine andere Aufteilung beantragen.

Und der Behinderten PB ist doch im § 33b geregelt. Daher hälftige Aufteilung ok.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Nachrichten in diesem Thema
Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 04.08.2009, 16:36
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 05.08.2009 20:46

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