Zuordnung bei getr. Veranlagung
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04.08.2009, 16:36
Beitrag: #1
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Zuordnung bei getr. Veranlagung
Schon wieder ich und die AO!
![]() Es wurde eine getrennte Veranlagung durchgeführt. Das FA hat jedoch die negativen EK u. den Behinderten-PB des EM hälftig bei EM u. EF berücksichtigt. Wenn nun daraufhin ein Einspruch gegen den Bescheid des EM eingelegt wird, kann das FA doch den Bescheid der EF eigentlich nicht mehr ändern, oder? Weder ist es eine neue Tatsache, noch würde ich es als offenbare Unrichtigkeit sehen. Oder wäre der geänderte Bescheid des EM dann ein Grundlagenbescheid für die EF? Die steuerl. Auswirkung kann hier mal unberücksichtigt bleiben. |
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Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 04.08.2009 16:36
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 04.08.2009, 16:55
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 04.08.2009, 17:21
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 04.08.2009, 19:08
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - meyer - 05.08.2009, 14:38
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Opa - 05.08.2009, 09:16
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 05.08.2009, 20:46
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - meyer - 06.08.2009, 13:46
RE: Zuordnung bei getr. Veranlagung - Kiharu - 06.08.2009, 13:50
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