Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
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03.08.2009, 21:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2009 21:01 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
Also, im konkreten Fall geht es um einen Piloten der wohl noch irgendwas studieren will und nebenher noch gelegentlich fliegt. Es geht wohl hauptsächlich um das Absetzen von Fallschirmspringern, also wohl keine Verkehrsfliegerei, dies weitgehend wohl in deutschen Gefilden, gelegentlich auch mal in Spanien oder so...
Wie kiharu schon angab, gehe ich auch von gewerblichen Einkünften aus, wobei rein arbeitsrechtlich die Selbständigkeit in der Tat umstritten zu sein scheint. Sonst ist mir das aber auch relativ egal. Meine umsatzsteuerliche Lösung bisher: Wie Phönix, wobei ich mir nicht so sicher wäre, ob nicht doch eine sonstige Leistung im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG in Betracht kommt, auch wenn ein Pilot, da offenbar umsatzsteuerlich insoweit nur selten in Erscheinung tretend, dort nicht genannt wird. Denn eine Leistung, dei unmittelbar dem Bedarf von Luftfahrzeugen dient, scheint es mir durchaus zu sein. Wenn schon die Reinigung von Luftfahrzeugen eine solche Leistung ist, warum soll das Fliegen derselben keine sein? Allerdings käme das nur zum Zuge, wenn die Gesellschaft entsprechend gelistet ist, was ich eher nicht vermute. Habe dazu aber erstmal nähere Infos angefordert, um das prüfen zu können ... |
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