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Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
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30.07.2009, 10:42
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meyer
Dr. Freak
    
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung?
ph�nix schrieb:Aus einem anderen Forum:
"Der Pilot erbringt eine sonstige Leistung, � 3a (1) UstG. Keine Bef�rderungsleistung, die erbringt das Luftfahrtunternehmen (Auftraggeber). Der Auftraggeber ist ein in der Liste zu � 8 (2) UstG gef�hrtes Unternehmen. Deshalb kann die Steuerbefreiung nach � 4 Nr. 2 i. V. � 8 (2) Nr. 4 UstG in Frage kommen, wenn die Leistung des Piloten eine "sonstige Leistung ist, die f�r den unmittelbaren Bedarf f�r ein Luftfahrzeug bestimmt ist"."
Eine sonstige Leistung, die unmittelbar f�r ein Luftfahrzeug bestimmt ist, ist nicht vollst�ndig definiert (nur R 146 (6) UstR insbesondere....), die Leistung eines Piloten wird nicht ann�hernd aufgez�hlt.....
Konsequenz wohl dann in der USt: steuerbar, steuerpflichtig. Luftfahrtunternehmen hat Vorsteuerabzug. Vielleicht ein Fall f�r eine verbindliche Auskunft??? Denn 5 Jahre sp�ter - nach BP - vom mglw. nicht mehr existenten Auftraggeber etwas zu verlangen (n�mlich zun�chst nicht in Rechnung gestellte Ust) - erscheint mir seeeehr hei�.
Ich habe hier allerdings schon Bauchschmerzen wegen der "Selbst�ndigkeit".
Piloten sind m.E.
- Weisungsgebunden
- Arbeitszeiten werden vorgeschrieben
- Arbeitsger�t wird gestellt :-))) (Ihr bringt Mandant seinen Airbus nicht selber mit. Als Gestaltungsempfehlung w�re das aber sicher hilfreich...)
Das BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...os=0&anz=1 sieht das seltsamerweise anders, die Abgrenzungen scheinen mir aber sehr willk�rlich zu sein...
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RE: Verkehrsflugzeugf�hrer: Ort der sonstigen Leistung? - meyer - 30.07.2009 10:42
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