Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
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30.07.2009, 09:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2009 09:49 von phönix.)
Beitrag: #3
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RE: Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
Aus einem anderen Forum:
"Der Pilot erbringt eine sonstige Leistung, § 3a (1) UstG. Keine Beförderungsleistung, die erbringt das Luftfahrtunternehmen (Auftraggeber). Der Auftraggeber ist ein in der Liste zu § 8 (2) UstG geführtes Unternehmen. Deshalb kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. § 8 (2) Nr. 4 UstG in Frage kommen, wenn die Leistung des Piloten eine "sonstige Leistung ist, die für den unmittelbaren Bedarf für ein Luftfahrzeug bestimmt ist"." Eine sonstige Leistung, die unmittelbar für ein Luftfahrzeug bestimmt ist, ist nicht vollständig definiert (nur R 146 (6) UstR insbesondere....), die Leistung eines Piloten wird nicht annähernd aufgezählt..... Konsequenz wohl dann in der USt: steuerbar, steuerpflichtig. Luftfahrtunternehmen hat Vorsteuerabzug. Vielleicht ein Fall für eine verbindliche Auskunft??? Denn 5 Jahre später - nach BP - vom mglw. nicht mehr existenten Auftraggeber etwas zu verlangen (nämlich zunächst nicht in Rechnung gestellte Ust) - erscheint mir seeeehr heiß. Ich habe hier allerdings schon Bauchschmerzen wegen der "Selbständigkeit". Piloten sind m.E. - Weisungsgebunden - Arbeitszeiten werden vorgeschrieben - Arbeitsgerät wird gestellt :-))) (Ihr bringt Mandant seinen Airbus nicht selber mit. Als Gestaltungsempfehlung wäre das aber sicher hilfreich...) Das BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...os=0&anz=1 sieht das seltsamerweise anders, die Abgrenzungen scheinen mir aber sehr willkürlich zu sein... schönen Tag noch phönix |
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