Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
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29.07.2009, 13:25
Beitrag: #1
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Verkehrsflugzeugführer: Ort der sonstigen Leistung?
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch:
Fall: Ein Verkehrsflugzeugführer (=Pilot) will als freelancer (=Freier Mitarbeiter) tätig sein, er stellt also sich gelegentlich Lufttransportunternehmen als solcher zur Verfügung. Unterstellen wir mal, dass er tatsächlich selbständig tätig wird und es sich nicht um ein Anstellungsverhältnis handelt. Er erzielt dann nach BFH-Rechtsprechung Einkünfte aus Gewerbebetrieb (keine selbständige Arbeit). Alles soweit kein Problem. Ich schwimme noch bei der Frage, wie umsatzsteuerlich der Ort der ja vorliegenden sonstigen Leistung zu bestimmen ist. Ist ja bei ggf. grenzüberschreitenden Sachverhalten nicht ganz unbeachtlich. Liegt da eine Beförderungsleistung vor, weil er ja das Flugzeug von A nach befördert? Oder scheidet das aus, weil er ja quasi nur sich selbst als Personal zur Verfügung stellt? Eine Personalgestellung (Katalogleistung) dürfte ja wohl auch ausscheiden, denn das scheint mir nur bei Gestellung von eigenem Personal zuzutreffen. Also sonstige Leistung mit Ortsbestimmung § 3a Abs. 1 UStG? Irgendwie habe ich dazu bisher nichts passendes gefunden. Wäre ja im Grunde ähnlich einem Taxifahrer/Chauffeur, der aber das Fahrzeug des Auftraggebers dabei verwendet. Hat einer eine Idee? (Es geht um eine Beratung zu einem noch nicht verwirklichten Sachverhalt). |
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